Satzung
§ 1 Allgemeines
Der Fanclub “Nordkurve Jülich” wurde am 1. 09.2013 zur aktiven Unterstützung des VfL Borussia1900 e.V. Mönchengladbach
gegründet.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Sitz des Fanclubs ist 52428 Jülich
§ 2 Zweck
Der Fanclub “Nordkurve Jülich” hat sich zum Zweck der Unterstützung unserer Borussia in jeglicher Art sowie zur
gemeinsamen
Interessenwahrnehmung zusammengeschlossen.
Der Fanclub beteiligt sich an gemeinschaftlichen Aktionen und führt selbst solche durch, die im Diensteunserer Borussia stehen.
Der Fanclub übt keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus und strebt nicht nach
Gewinn.
§ 3 Zielsetzung
Der Fanclub “Nordkurve Jülich” setzt sich nachhaltig für die Verbreitung seiner Interessen ein.
Der Fanclub bemüht sich um die Neuaufnahme von Personen, die die gleichen Ziele
verfolgen.
§ 4 Vorsitz, Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Führung und Vertretung des Fanclubs sowie die Pflege der Satzung und deren inhaltliche
Zielvorstellungen.
Zum Vorstand gehören der 1. Vorsitzende,(Horst von Wirth) die 2. Vorsitzenden (Uwe Böhler, Marco Lang
) und der
Kassenwart(Saskia Schantl)
Vorschläge des Vorstandes zu Satzungsänderungen und zu allen den Fanclub betreffenden Angelegenheiten werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden beschlussfähigen Mitglieder bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung
beschlossen.
Der Vorstand regelt die Auslegung von Satzungsbestimmungen letztendlich.
Dem Fanclub “Nordkurve Jülich” bleibt es vorbehalten, Mitglieder auf Probe aufzunehmen und erst zu einem späteren
Zeitpunkt den
Eintritt
in den Fanclub zu gestatten oder die
Mitgliedschaft zu
verweigern.
Dem Vorstand bleibt es vorbehalten, in Ausnahmefällen den Ausschluss eines Mitglieds zu beschließen.
§ 5 Fanclub-Mitgliederversammlung
Der Vorstand wird aufgrund der Entfernungen der Mitglieder online gewählt.
Neuwahlen können von jedem volljährigen Mitglied auf der internen Facebook-Seite beantragt werden.
§6 Beschlussfähigkeit
Die Fanclub-Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend
ist.
Bei Abstimmungen zählt die einfache Mehrheit der
beschlussfähigen Mitglieder.
Die Beschlussfähigkeit muss vor abstimmungspflichtigen Entscheidungen vom Vorstand festgestellt werden.
Vorschläge der Fanclubmitglieder zu Satzungsänderungen können im Rahmen einer beschlussfähigen Fanclub-Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden.Abstimmungen erfolgen
online
§7 Mitgliedschaftsvoraussetzungen
Es können alle Personen Mitglied des Fanclubs “Nordkurve Jülich” werden, die ihren Willen bekunden, Bestandteil unserer Gemeinschaft zu
werden
und die unsere Zielsetzungen nach § 3 verfolgen.
Die Aufnahme eines Interessenten ist gegen den Willen des Vorstandes nicht möglich.
Der Eintritt in den Fanclub ist möglichst bei einem Mitglied des Vorstandes zu erklären.
Mit dem Eintritt in den Fanclub erkennt das neue Mitglied die Fanclub-Satzung vollständig an.
Jedes neue Mitglied hat die ersten drei Monate kein Mitbestimmungsrecht,ist aber verpflichtet den vollen Jahresbeitrag zu
zahlen.
Nach Ablauf der drei Monate die auch als Kennenlernphase dienen sollte und es von beiden Seiten “passt” ist der Anwärter ein volles Mitglied mit allen Rechten und Pflichten.
Es wird gewünscht dass Mitgliedsanwärter am Treffpunkt des Fanclubs im Fanhaus oder in der Fanclubkneipe “Fuchsbau Jülich” anwesend sind
Mitglieder sollten den Fanclub präsentieren,d.h. tshirts und/oder Hoodies mit dem
Logo des Fanclubs
tragen.
Für die Kuttenträger wurde ein großer Rückenaufnäher hergestellt.
Ab dem 01.01.2015 zahlen Neumitglieder für ein tshirt 10,00 Euro,für jedes weitere den vollen Preis ca.13,00 Euro,ein
Hoodie/Jacke kostet ca.25,00 Euro.
Es dürfen jedoch auch eigene Trikots,tshirts,Jacken usw.mit dem Logo des Fanclubs bedruckt werden,dies geschieht jedoch nur mit Absprache des Textildrucker des Fanclubs und dem Vorstand.
Jedes Mitglied trägt zum Wohle des Fanclubs bei,zum Beispiel der Verkauf der Fanclub-Pins.
Bei Kindern und Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten
nachzuweisen.
§8 Rechte der
Mitglieder
Jedes Mitglied ist, insbesondere im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung, zu jedem
den Fanclub betreffenden Thema anzuhören.
Jedes Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist auf einer beschlussfähigen Fanclub Mitgliederversammlung stimmberechtigt.
Jedes Mitglied kann den Fanclub-Kassenbestand bei einer Fanclub-Mitgliederversammlung erfragen.
§ 9 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag im Fanclub „Nordkurve Jülich“ beträgt jährlich 25 Euro und ist innerhalb der ersten drei Monate
des Jahres an die bekannte
BV
zu überweisen
Über die Verwendung der Gelder beschließen die Vorsitzenden und die Fanclub-Mitglieder im Rahmen einer Fanclub-Mitgliederversammlung.
Der Kassenstand wird immer zum Beginn einer Saison, Stichtag 01.Juni und Jahresbeginn 01.Januar den Mitgliedern auf der Facebookseite
mitgeteilt
§ 10 Erlöschen der Mitgliedschaft; Ausschluss
Ein Mitglied wird aus dem Fanclub “Nordkurve Jülich” ausgeschlossen, wenn
es
Über den Ausschluss des Mitgliedes ist gem. § 4 (6) zu entscheiden.
§ 11 Austritt; Kündigung der Mitgliedschaft
Die freiwillige Kündigung der Mitgliedschaft bzw. der Austritt aus dem Fanclub “Nordkurve Jülich” ist zu jeder Zeit möglich.
Der Austritt aus dem Fanclub ist in schriftlicher Form dem Vorstand mitzuteilen.
Bereits im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet.Ehemaligen Mitgliedern ist es untersagt Kleidung
mit
dem
Symbol des Fanclubs zu tragen
§ 12 Symbole des Fanclubs
Die Symbole des Fanclubs “Nordkurve Jülich” ist das oben abgebildete Wappen(zwei Pferd, Borussenraute,das Wappen der Stadt
Jülich
und der Schriftzug
“Borussia Mönchengladbach Fanclub Nordkurve Jülich mit dem Zusatz “immer geradeaus” dessen Ursprung in unserer
Fahrt
zu unserem EL-Spiel in Marseille
liegt
Das Wappen wurde vom Fanclubmitglied Rene Poos entworfen und ist
dessen geistig Eigentum.Das Wappen ist im Besitz des Fanclubs und wird dies
auch im ggf Austritt Rene Poos
bleiben.
§ 13 Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit
Jedes Mitglied des Fanclubs “Nordkurve Jülich” kann nach Rücksprache mit dem Vorstand Veröffentlichungen vornehmen, die der
Eigenwerbung
dienlich sind.
Die Veröffentlichungen sollen ausschließlich das positive Image des Fanclubs oder des
Vereins Borussia
Mönchengladbach vermitteln.
Das Symbol des Fanclubs darf nur nach Rücksprache mit dem Vorstand verwendet werden.
§ 14 Auflösungsbestimmungen
Dem Vorstand steht das Recht zu, den Fanclub “Nordkurve Jülich” mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die
Auflösungserklärung muss im Rahmen einer außerordentlichen Fanclub-Mitgliederversammlung erfolgen. Der Vorstand hat seine Entscheidung ausführlich zu begründen.
Im Falle der Auflösung des Fanclubs wird der Kassenbestand an die Jugendarbeit
von Borussia 1900 e.V. Mönchengladbach gespendet.
§ 15 Empfehlungen
Der Fanclub “Nordkurve Jülich” empfiehlt seinen Mitgliedern die Mitgliedschaft beim VfL Borussia1900 e.V. Mönchengladbach
und
beim Fanprojekt Mönchengladbach e.V.
§ 17 Fanfreundschaften
Der Fanclub “Nordkurve Jülich” begrüßt Fanfreundschaften zu anderen Fanclubs von Borussia Mönchengladbach in aller
Welt.
§ 18 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung des Fanclubs “Nordkurve Jülich” tritt mit Wirkung des Gründungstages in
Kraft.
erstellt September
2013,
Verfasser:Horst von
Wirth
Die Änderung §7 (Neumitglieder) und (Kosten für t-shirts) wurden nach Abstimmung auf der Mitgliederversammlung am 02.07.2016 von den anwesenden Mitgliedern beschlossen
Bei der JHV des Fanclubs Nordkurve Jülich am 20.01.2018 wurde die Erhöhung des Mitgliedsbeitrag auf jährlich 25,00€ beschlossen